LEADER
Förderperiode 2023 - 2027
Förderperiode 2023 - 2027
Das Förderprogramm LEADER (französische Abkürzung für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“; „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist Teil des europäischen Maßnahmenprogramms für ländliche Entwicklung. Seit 1991 trägt es zur Stärkung und eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Mit der Anerkennung als LEADER-Region stehen Innsbruck-Land in der neuen Förderperiode 2023 – 2027 rund 6 Millionen Euro für die Umsetzung von innovativen Projekten im ländlichen Raum zur Verfügung.
In der Zeit vom 27. November 2024 bis 22. Januar 2025 können Gemeinden, Betriebe, Vereine, Privatpersonen und anderweitige Initiativen in Summe € 800.000 an Förderungen beantragen. Der Förderaufruf zielt darauf ab die nachhaltige Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land durch innovative Projektvorhaben zu fördern. Der Aufruf bezieht sich auf Projekte und Kleinprojekte, die zur Festigung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land beitragen. Dabei wird entsprechend auf die Spezifika der LEADER-Region und ihrer Bevölkerung Bedacht genommen. Die Projekte weisen Pilotcharakter auf und zeichnen sich durch ihre Übertragbarkeit aus.
Der Förderaufruf zielt darauf ab, die nachhaltige Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land durch innovative Projektvorhaben zu fördern. Der Aufruf bezieht sich auf Projekte und Kleinprojekte, die zur Festigung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land beitragen. Dabei wird entsprechend auf die Spezifika der LEADER-Region und ihrer Bevölkerung Bedacht genommen. Die Projekte weisen Pilotcharakter auf und zeichnen sich durch ihre Übertragbarkeit aus.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.“
Projekte müssen also eines der folgenden Aktionsfeld-Themen inhaltlich aufgreifen:
Unsere Geschäftsstelle unterstützt Förderwerber:innen bei der Antragstellung, Projektumsetzung und -abwicklung. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit uns im Vorfeld der Antragstellung!
Kontakt:
E-Mail: office@regio-il.at
Telefon: +43 / 5232 / 93081
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) (77-05) des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Ihnen außerdem die Geschäftsstelle des Regionalmanagement Innsbruck-Land zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Die Projektauswahlkriterien dienen der Kontrolle der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).
Die Region Innsbruck-Land agiert mit folgenden Förderungshöhen gemäß landesinterner Abstimmung und den Empfehlungen des Bundes bei verschiedenen Vorhabensarten.
Detaillierte Informationen zur und Hilfestellungen bei der formalen Einreichung von Projektanträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Wirksam für eine wertvolle Zukunft unserer Region.
Ihr Team vom Regionalmanagement Innsbruck-Land