LEADER

Förderperiode 2023 - 2027

LEADER

Das Förderprogramm LEADER (französische Abkürzung für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“; „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist Teil des europäischen Maßnahmenprogramms für ländliche Entwicklung. Seit 1991 trägt es zur Stärkung und eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Mit der Anerkennung als LEADER-Region stehen Innsbruck-Land in der neuen Förderperiode 2023 – 2027 rund 6 Millionen Euro für die Umsetzung von innovativen Projekten im ländlichen Raum zur Verfügung.


7. Förderaufruf "Nachhaltigkeit und Innovation in der regionalen Entwicklung der Region Innsbruck-Land"

In der Zeit vom 27. November 2024 bis 22. Januar 2025 können Gemeinden, Betriebe, Vereine, Privatpersonen und anderweitige Initiativen in Summe € 800.000 an Förderungen beantragen. Der Förderaufruf zielt darauf ab die nachhaltige Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land durch innovative Projektvorhaben zu fördern. Der Aufruf bezieht sich auf Projekte und Kleinprojekte, die zur Festigung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land beitragen. Dabei wird entsprechend auf die Spezifika der LEADER-Region und ihrer Bevölkerung Bedacht genommen. Die Projekte weisen Pilotcharakter auf und zeichnen sich durch ihre Übertragbarkeit aus.

Förderantragstellung

Förderaufruf „77-05-BML-UMSETZUNG LEADER (77-05) – Nachhaltigkeit und Innovation in der regionalen Entwicklung der Region Innsbruck-Land“

Der Förderaufruf zielt darauf ab, die nachhaltige Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land durch innovative Projektvorhaben zu fördern. Der Aufruf bezieht sich auf Projekte und Kleinprojekte, die zur Festigung und nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck-Land beitragen. Dabei wird entsprechend auf die Spezifika der LEADER-Region und ihrer Bevölkerung Bedacht genommen. Die Projekte weisen Pilotcharakter auf und zeichnen sich durch ihre Übertragbarkeit aus.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.“

Projekte müssen also eines der folgenden Aktionsfeld-Themen inhaltlich aufgreifen:

  • Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung: in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, Kleine und mittlere Unternehmen, Einpersonenunternehmen, Handwerk
  • Aktionsfeld 2: Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Bioökonomie: Land-und Forstwirtschaft, sonstige biogene Abfälle, Reststoffe und Nebenprodukte; Kreislaufwirtschaft
  • Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Daseinsvorsorge wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung; Regionales Lernen und Beteiligungskultur (wie beispielsweise Lokale Agenda 21 Prozesse); Soziale Innovation
  • Aktionsfeld 4: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Energie: Endenergieverbrauch, erneuerbare Energie; Treibhausgas-/CO2 Einsparung; Nachhaltige Mobilität; Land- und Forstwirtschaft; Wohnen; Dienstleistungen
  • Aktionsfeld 5 (nur Tirol): Umsetzung des CLLD –Multifondsansatzes im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) IBW/EFRE & JTF -Programm im Bundesland Tirol.

Unsere Geschäftsstelle unterstützt Förderwerber:innen bei der Antragstellung, Projektumsetzung und -abwicklung. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit uns im Vorfeld der Antragstellung!

Kontakt:

E-Mail: office@regio-il.at

Telefon: +43 / 5232 / 93081

FAQ LEADER-Förderung & LEADER-Projektanträge

  • Juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, …)
  • Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen
  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen
  • Natürliche Personen
  • Projekte, die zur Umsetzung der in den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) beschriebene Ziele der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Innsbruck-Land beitragen, können gefördert werden. 
  • Projekte zur LES-Umsetzung auf lokaler Ebene, nationale Kooperationsprojekte bei Beteiligung von mindestens 2 LAG aus Österreich und transnationale Kooperationsprojekte mit Beteiligung von mindestens einer LAG aus Österreich und mindestens 1 LAG aus einem anderen Staat. 
  • Zuschuss zu den förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten
  • Die genauen Fördersätze sind in der LES (S. 120) definiert und abhängig der Projektkategorien (beispielsweise nicht oder direkt Einkommen schaffende Projekte) und Themen.
  • Für transnationale LEADER-Kooperationsprojekte im Bereich Kultur ist bei Erfüllen gewisser kulturspezifischer Voraussetzungen ein Top up von 20% Punkten (max. 32.000€) möglich. 
  • Förderanträge können im Rahmen von Aufrufverfahren eingebracht werden. Die Region Innsbruck-Land informiert auf ihrer Homepage über aktuelle Aufrufe, Förderbedingungen und Fristen und unterstützt bei der Antragstellung.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Projektauswahlgremium der LAG auf Basis der in der betreffenden LES festgelegten Projektauswahlkriterien (S. 122). 
  • Die bewilligende Landesstelle prüft die Einhaltung der förderrechtlichen Kriterien (Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) und kann noch Auflagen oder Nachforderungen erteilen.
  • Im positiven Fall wird das Projekt ohne weitere Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. Das Verfahren kann bis zu 6 Monate dauern.
  • Wurde die schriftliche Genehmigung seitens der bewilligenden Stelle erteilt, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Die max. Projektlaufzeit für ein LEADER-Projekt beträgt drei Jahre. Bei der Projektumsetzung ist auf die genaue Einhaltung des eingereichten Konzeptes zu achten. Etwaige Abänderungen müssen VOR der Fertigstellung des Projektes der bewilligenden Stelle mitgeteilt und genehmigt werden. Für LEADER-Projekte gilt die Einhaltung der Publizitätspflicht. Bei gestalteten Druckwerken wie Broschüren, Plakaten, Zeitschriften, Massenaussendungen und PR ebenso wie auf Homepages, Informations- bzw. Hinweistafeln und bei baulichen Maßnahmen sind die vorgesehenen Logos anzuführen.
  • Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Bei Bedarf wird die Projektabrechnung vom LAG-Management unterstützt bzw. fertige Abrechnungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung!
  • Die Gewährung der Förderung setzt voraus, dass die förderwerbende Person in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen und über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügt.
  • Die wirtschaftliche Fähigkeit setzt insbesondere voraus, dass die erforderlichen Eigenmittel aufgebracht werden können und ausreichend Liquidität zur Vorfinanzierung der Ausgaben vorhanden ist. Nur wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts auch tatsächlich sichergestellt ist, kann eine Förderung vergeben werden.
  • Gefördert werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
  • Vorschusszahlungen können in Tirol nicht beantragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) (77-05) des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Ihnen außerdem die Geschäftsstelle des Regionalmanagement Innsbruck-Land zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Projektauswahlkriterien

Die Projektauswahlkriterien dienen der Kontrolle der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).

Förderungshöhen und Förderbarkeit

Die Region Innsbruck-Land agiert mit folgenden Förderungshöhen gemäß landesinterner Abstimmung und den Empfehlungen des Bundes bei verschiedenen Vorhabensarten.

Projekteinreichung

Detaillierte Informationen zur und Hilfestellungen bei der formalen Einreichung von Projektanträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.


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Wirksam für eine wertvolle Zukunft unserer Region.
Ihr Team vom Regionalmanagement Innsbruck-Land