LEADER

Förderperiode 2023 - 2027

LEADER

Das Förderprogramm LEADER (französische Abkürzung für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“; „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist Teil des europäischen Maßnahmenprogramms für ländliche Entwicklung. Seit 1991 trägt es zur Stärkung und eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Mit der Anerkennung als LEADER-Region stehen Innsbruck Land in der neuen Förderperiode 2023 – 2027 rund 6 Millionen Euro für die Umsetzung von innovativen Projekten im ländlichen Raum zur Verfügung.


Förderaufruf "Innovative und nachhaltige Entwicklungsprojekte für die Region Innsbruck Land mit Fokus auf die von der LAG Innsbruck – Land erarbeiteten strategischen Hauptstoßrichtungen der Lokalen Entwicklungsstrategie in den Aktionsfeldern 1 bis 5"

In der Zeit von 22. Juli bis 16. September 2024 können Gemeinden, Betriebe, Vereine, Privatpersonen und anderweitige Initiativen in Summe € 500.000 an Förderungen beantragen. Gefördert werden nachhltige und innovative Projekte, die zur Festigung oder nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck Land gemäß den in den Aktionsfeldern 1 bis 5 definierten Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen und einen klaren Bezug zur Gebietskulisse der LEADER Region Innsbruck Land aufweisen.

Den Förderantrag können Sie hier stellen.

Förderaufruf „77-05-BML-UMSETZUNG LEADER (77-05) – Innovative und nachhaltige Entwicklungsprojekte für die Region Innsbruck Land mit Fokus auf die von der LAG
Innsbruck Land erarbeiteten strategischen Hauptstoßrichtungen der Lokalen Entwicklungsstrategie in den Aktionsfeldern 1 bis 5″

Im Rahmen des Förderaufrufes der LAG Innsbruck Land werden nachhaltige und innovative Projektvorhaben gefördert, welche sich inhaltlich auf folgende Schwerpunktthemen konzentrieren:

  • Leerstandsmanagement in Ortskernen
  • Neue Arbeitsformen im ländlichen Raum etablieren
  • Vernetzung Landwirtschaft und Tourismus
  • Natur- und Ökosysteme erhalten – Naturschutz und schonender Umgang mit regionalen Ressourcen und Erhaltung kulturelles Erbe
  • Stärkung des Gemeinwesens
  • Pilotinitiativen nachhaltige Energie, klimaschonende Investitionen
  • Grüne Dienstleistungen
  • Gute Abstimmung zu anderen Strukturen und Strategien
  • Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeit und Innovation
  • Strategische Zusammenarbeit mit Stadt Innsbruck und Steigerung der Resilienz

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.“

Projekte müssen also folgende Aktionsfeld-Themen inhaltlich aufgreifen:

Aktionsfeld 1 – Steigerung der Wertschöpfung: in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, Kleine und mittlere Unternehmen, Einpersonenunternehmen, Handwerk

Strategische Hauptstoßrichtungen

  • Regionales Leerstandsmanagement in Ortskernen und aktive Ortsmarketings implementieren bzw. ausbauen
  • neue Arbeitsformen im ländlichen Raum etablieren
  • Vernetzung von Landwirtschaft und Tourismus

Aktionsfeld 2 – Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Bioökonomie: Land-und Forstwirtschaft, sonstige biogene Abfälle, Reststoffe und Nebenprodukte; Kreislaufwirtschaft

Strategische Hauptstoßrichtung:

  • Natur- und Ökosysteme erhalten – Naturschutz und schonender Umgang mit
    regionalen Ressourcen und Erhaltung kulturelles Erbe

Aktionsfeld 3 – Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Daseinsvorsorge wie z. B. Dienstleistungen, Nahversorgung; Regionales Lernen und Beteiligungskultur (wie beispielsweise Lokale Agenda 21 Prozesse); Soziale Innovation

Strategische Hauptstoßrichtung:

  • Stärkung des Gemeinwesens

Aktionsfeld 4 – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Energie: Endenergieverbrauch, erneuerbare Energie; Treibhausgas-/CO2 Einsparung; Nachhaltige Mobilität; Land- und Forstwirtschaft; Wohnen; Dienstleistungen

Strategische Hauptstoßrichtungen:

  • Pilotinitiativen nachhaltige Energie, klimaschonende Investitionen
  • Grüne Dienstleistungen
  • Gute Abstimmung zu anderen Strukturen und Strategien

Aktionsfeld 5 – Umsetzung des CLLD – Multifondsansatzes im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) – IBW/EFRE & JTF -Programm im Bundesland Tirol.

Strategische Hauptstoßrichtungen:

  • Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeit und Innovation
  • Strategische Zusammenarbeit mit der Stadt Innsbruck und Steigerung der
    Resilienz

Unsere Geschäftsstelle unterstützt FörderweberInnen bei der Antragstellung, Projektumsetzung und -abwicklung. Wir bitten daher um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit uns im Vorfeld der Antragstellung!

Kontakt:

E-Mail: office@regio-il.at

Telefon: +43 / 5232 / 93081

FAQ LEADER-Förderung & LEADER-Projektanträge

  • Juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, …)
  • Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen
  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen
  • Natürliche Personen
  • Projekte, die zur Umsetzung der in den Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) beschriebene Ziele der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Innsbruck Land beitragen, können gefördert werden. 
  • Projekte zur LES-Umsetzung auf lokaler Ebene, nationale Kooperationsprojekte bei Beteiligung von mindestens 2 LAG aus Österreich und transnationale Kooperationsprojekte mit Beteiligung von mindestens einer LAG aus Österreich und mindestens 1 LAG aus einem anderen Staat. 
  • Zuschuss zu den förderfähigen Personal-, Sach- und Investitionskosten
  • Die genauen Fördersätze sind in der LES (S. 120) definiert und abhängig der Projektkategorien (beispielsweise nicht oder direkt Einkommen schaffende Projekte) und Themen.
  • Für transnationale LEADER-Kooperationsprojekte im Bereich Kultur ist bei Erfüllen gewisser kulturspezifischer Voraussetzungen ein Top up von 20% Punkten (max. 32.000€) möglich. 
  • Förderanträge können im Rahmen von Aufrufverfahren eingebracht werden. Die Region Innsbruck Land informiert auf ihrer Homepage über aktuelle Aufrufe, Förderbedingungen und Fristen und unterstützt bei der Antragstellung.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Projektauswahlgremium der LAG auf Basis der in der betreffenden LES festgelegten Projektauswahlkriterien (S. 122). 
  • Die bewilligende Landesstelle prüft die Einhaltung der förderrechtlichen Kriterien (Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) und kann noch Auflagen oder Nachforderungen erteilen.
  • Im positiven Fall wird das Projekt ohne weitere Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. Das Verfahren kann bis zu 6 Monate dauern.
  • Wurde die schriftliche Genehmigung seitens der bewilligenden Stelle erteilt, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Die max. Projektlaufzeit für ein LEADER-Projekt beträgt drei Jahre. Bei der Projektumsetzung ist auf die genaue Einhaltung des eingereichten Konzeptes zu achten. Etwaige Abänderungen müssen VOR der Fertigstellung des Projektes der bewilligenden Stelle mitgeteilt und genehmigt werden. Für LEADER-Projekte gilt die Einhaltung der Publizitätspflicht. Bei gestalteten Druckwerken wie Broschüren, Plakaten, Zeitschriften, Massenaussendungen und PR ebenso wie auf Homepages, Informations- bzw. Hinweistafeln und bei baulichen Maßnahmen sind die vorgesehenen Logos anzuführen.
  • Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Bei Bedarf wird die Projektabrechnung vom LAG-Management unterstützt bzw. fertige Abrechnungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung!
  • Die Gewährung der Förderung setzt voraus, dass die förderwerbende Person in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen und über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügt.
  • Die wirtschaftliche Fähigkeit setzt insbesondere voraus, dass die erforderlichen Eigenmittel aufgebracht werden können und ausreichend Liquidität zur Vorfinanzierung der Ausgaben vorhanden ist. Nur wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts auch tatsächlich sichergestellt ist, kann eine Förderung vergeben werden.
  • Gefördert werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
  • Vorschusszahlungen können in Tirol nicht beantragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) (77-05) des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Ihnen außerdem die Geschäftsstelle des Regionalmanagement Innsbruck Land zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Projektauswahlkriterien

Die Projektauswahlkriterien dienen der Kontrolle der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).

Förderungshöhen und Förderbarkeit

Die Region Innsbruck Land agiert mit folgenden Förderungshöhen gemäß landesinterner Abstimmung und den Empfehlungen des Bundes bei verschiedenen Vorhabensarten.

Projekteinreichung

Detaillierte Informationen zur und Hilfestellungen bei der formalen Einreichung von Projektanträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns!


Wirksam für eine wertvolle Zukunft unserer Region.
Ihr Team vom Regionalmanagement Innsbruck Land