Förderungen

Begleitung & Netzwerk

Das Regionalmanagement Innsbruck-Land ist ein One-Stop-Shop für Vereine, Institutionen und Privatpersonen, die eine Idee für die Region Innsbruck-Land haben und diese in die Tat umsetzen wollen. Wir helfen nicht nur dabei, die richtige Förderung zu finden, sondern auch, Projekte in einem entsprechenden Netzwerk zu verankern.

 

Du hast eine Idee, von welcher du glaubst, dass diese die Region Innsbruck-Land weiterbringt? Dann komm gerne vorbei!

 

 

LEADER-Förderung


Die LEADER-Förderung ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, bei dem wir als Regionalmanagement den Zugang ermöglichen. Von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir engagierte Gestalter:innen von morgen mit gezielter Unterstützung und kostenloser Beratung. Wir stehen bei der Antragstellung, während des gesamten Förderprozesses und bei der Umsetzung des Projekts verlässlich zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir einen überzeugenden Förderantrag und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Realisierung deines Vorhabens.


  • Juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, …)

  • Eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen

  • Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen

  • Natürliche Personen

  • Projekte, die zur Umsetzung der in den Lokalen Entwicklungsstrategien (LLokale-Entwicklungsstrategie-2023-2027_Innsbruck-Land beschriebene Ziele der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Innsbruck-Land beitragen, können gefördert werden. 

  • Projekte zur LES-Umsetzung auf lokaler Ebene, nationale Kooperationsprojekte bei Beteiligung von mindestens 2 LAG aus Österreich und transnationale Kooperationsprojekte mit Beteiligung von mindestens einer LAG aus Österreich und mindestens 1 LAG aus einem anderen Staat. 

  • Förderanträge können im Rahmen von Aufrufverfahren eingebracht werden. 

  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Projektauswahlgremium der LAG auf Basis der in der betreffenden Lokale-Entwicklungsstrategie-2023-2027_Innsbruck-Land festgelegten Projektauswahlkriterien (S. 122). 

  • Die bewilligende Stelle des Landes Tirol (Abt. Landesentwicklung) prüft die Einhaltung der förderrechtlichen Kriterien (Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) und kann noch Auflagen oder Nachforderungen erteilen.

  • Im positiven Fall wird das Projekt ohne weitere Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. 

  • Wurde die schriftliche Genehmigung seitens der bewilligenden Stelle erteilt, kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Die max. Projektlaufzeit für ein LEADER-Projekt beträgt drei Jahre.

  • Alle Projektkosten müssen vorfinanziert werden und können erst nach der vollständigen Umsetzung des Projektes abgerechnet werden. Um die Auszahlung bewilligter Fördermittel auszulösen, sind einige Vorgaben einzuhalten. Bei Bedarf wird die Projektabrechnung vom LAG-Management unterstützt bzw. fertige Abrechnungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.

  • Die Gewährung der Förderung setzt voraus, dass die förderwerbende Person in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen und über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügt.

  • Die wirtschaftliche Fähigkeit setzt insbesondere voraus, dass die erforderlichen Eigenmittel aufgebracht werden können und ausreichend Liquidität zur Vorfinanzierung der Ausgaben vorhanden ist. Nur wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts auch tatsächlich sichergestellt ist, kann eine Förderung vergeben werden.

  • Gefördert werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Vorschusszahlungen können in Tirol nicht beantragt werden.

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