LEADER
Förderperiode 2023 - 2027
Förderperiode 2023 - 2027
Das Förderprogramm LEADER (französische Abkürzung für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“; „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist Teil des europäischen Maßnahmenprogramms für ländliche Entwicklung. Seit 1991 trägt es zur Stärkung und eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Mit der Anerkennung als LEADER-Region stehen Innsbruck Land in der neuen Förderperiode 2023 – 2027 rund 6 Millionen Euro für die Umsetzung von innovativen Projekten im ländlichen Raum zur Verfügung.
Mit Beginn der neuen Förderperiode am 01.07.2023 werden sogenannte Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht. Diese Aufrufe setzen thematische Schwerpunkte. Es können mehrere Aufrufe zu unterschiedlichen Themen parallel ausgerufen werden. Ein Aufruf muss mindestens 8 Wochen offen sein. In dieser Zeit können Projektanträge eingereicht werden, die thematisch zum Aufruf passen.
Die Informationen zu den Aufrufen, Fristen usw. werden jeweils hier auf unserer Homepage sowie in der Digitalen Förderplattform (DFP) der AMA veröffentlicht.
In der zweiten Einreichfrist von 21. November 2023 bis 16. Januar 2024 können Gemeinden, Betriebe, Vereine, Privatpersonen und anderweitige Initiativen in Summe € 700.000 an Förderungen beantragen. Gefördert werden Projekte, die zur Festigung oder nachhaltigen Weiterentwicklung der Region Innsbruck Land gemäß der von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Innsbruck Land erarbeiteten strategischen Hauptstoßrichtungen der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, einschlägige Spezifikationen berücksichtigen und einen klaren Bezug auf die Gebietskulisse der LEADER Region Innsbruck Land aufweisen.
Der Aufruf bezieht sich auf Projekte und Kleinprojekte, die zur Festigung oder nachhaltigen Weiterentwicklung der LEADER-Region Innsbruck Land gemäß nachstehenden Stoßrichtungen beitragen, einschlägige Spezifikationen berücksichtigen und einen klaren Bezug auf die Gebietskulisse der LEADER-Region Innsbruck Land aufweisen.
Ziele:
Aktionsfeld 1: Steigerung der Wertschöpfung: in Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Wirtschaft, Gewerbe, Kleine
und mittlere Unternehmen, Einpersonenunternehmen, Handwerk
Fokussierung laut strategischen Hauptstoßrichtungen
Aktionsfeld 2 – Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme, Kultur, Bioökonomie: Land-und Forstwirtschaft, sonstige biogene Abfälle, Reststoffe und
Nebenprodukte; Kreislaufwirtschaft
Fokussierung laut strategischen Hauptstoßrichtungen
Aktionsfeld 3 – Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Daseinsvorsorge wie z. B.
Dienstleistungen, Nahversorgung; Regionales Lernen und Beteiligungskultur (wie beispielsweise Lokale Agenda 21
Prozesse); Soziale Innovation
Fokussierung laut strategischen Hauptstoßrichtungen
Aktionsfeld 4 – Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Endenergieverbrauch, erneuerbare Energie;
Treibhausgas-/CO2 Einsparung; Nachhaltige Mobilität; Land- und Forstwirtschaft; Wohnen; Dienstleistungen
Fokussierung laut strategischen Hauptstoßrichtungen
Aktionsfeld 5 – Integration Strukturfond-Programm (IBW): Umsetzung des CLLD –Multifondsansatzes im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) – IBW/EFRE & JTF -Programm im Bundesland Tirol.
Fokussierung laut strategischen Hauptstoßrichtungen
Weitere Details zum Aufruf und die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen, finden Sie in der Digitalen Förderplattform (DFP) der AMA:
Festigung und nachhaltige Weiterentwicklung der Region Innsbruck Land - Einreichfrist: 16.01.2024
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt „LEADER – Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) (77-05) des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung steht Ihnen außerdem die Geschäftsstelle des Regionalmanagement Innsbruck Land zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Die Projektauswahlkriterien dienen der Kontrolle der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).
Die Region Innsbruck Land agiert mit folgenden Förderungshöhen gemäß landesinterner Abstimmung und den Empfehlungen des Bundes bei verschiedenen Vorhabensarten.
Detaillierte Informationen zur und Hilfestellungen bei der formalen Einreichung von Projektanträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein persönliches Gespräch mit uns!
Wirksam für eine wertvolle Zukunft unserer Region.
Ihr Team vom Regionalmanagement Innsbruck Land